Am 23. Februar 2026 fand im Deutschen Bundestag die Fachtagung „Rechtsstaat verteidigen – SLAPPs als Bedrohung für Zivilgesellschaft und Pressefreiheit“ statt.
Hintergrund war die anstehende Umsetzung der europäischen Anti-SLAPP-Richtlinie sowie die Kritik am aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Ziel der Veranstaltung war es, Betroffene, Fachverbände und juristische Expert:innen zusammenzubringen, um konkrete Handlungsbedarfe zu diskutieren.
Im Mittelpunkt standen die Erfahrungen mit sogenannten SLAPPs („Strategic Lawsuits Against Public Participation“) – missbräuchlichen Klagen, mit denen finanzstarke Akteure gegen Journalist:innen, Aktivist:innen oder Organisationen vorgehen, um kritische Berichterstattung oder Engagement zu unterbinden.
Mehrere teilnehmende Organisationen berichteten von langjährigen und kostenintensiven Verfahren, die erhebliche Ressourcen gebunden und zivilgesellschaftliche Arbeit zeitweise nahezu lahmgelegt haben.
Deutlich wurde, dass außergerichtliche Einschüchterungen durch Abmahnungen bislang nicht ausreichend erfasst sind, eine klare gesetzliche Definition von Missbräuchlichkeit fehlt und nationale Fälle im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt werden.
In ihrem Grußwort hob die Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek die demokratische Tragweite des Themas hervor: Wenn wirtschaftliche Macht genutzt werde, um kritische Stimmen einzuschüchtern, gerieten Meinungs- und Pressefreiheit insgesamt unter Druck.
Dr. Vivian Kube schilderte aus anwaltlicher Perspektive konkrete Fallkonstellationen und erläuterte, wie SLAPP-Verfahren häufig bereits im Vorfeld eines Gerichtsprozesses beginnen. Sie betonte die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Abgrenzung missbräuchlicher Klagen sowie gezielter Fortbildungen für Jurist:innen und Betroffende. Philipp Wissing von der No-SLAPP-Anlaufstelle machte deutlich, wie wichtig niedrigschwellige Beratung, Dokumentation und Begleitung für Betroffene sind.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Zukunft der No-SLAPP-Anlaufstelle – der einzigen bundesweiten Beratungsstruktur dieser Art. Ihre Finanzierung läuft im Februar 2026 aus. In der Diskussion wurde die Notwendigkeit einer verlässlichen, langfristigen Finanzierung – etwa über einen Fonds – ebenso betont wie begleitende Forschung, Schulungen und ein bundesweites Register zur systematischen Erfassung von SLAPP-Fällen. Die Fachtagung hat gezeigt, dass beim gesetzlichen Schutz vor missbräuchlichen Klagen erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht.