Nach aktuellen Medienberichten bereiten führende Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gemeinsam mit der CDU einen Maßnahmenkatalog vor, der die Vergesellschaftung von Wohnraum faktisch unmöglich machen soll. Ein Bundesgesetz soll Artikel 15 des Grundgesetzes so verändern, dass er in der Praxis leerläuft – mit Wirkung für ganz Deutschland.
Dazu erklärt Aaron Valent, Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und Abgeordneter für Würzburg:
„Die SPD hat Artikel 15 einst selbst mit ins Grundgesetz geschrieben. Jetzt ist sie offenbar bereit, ihn eigenhändig zu entkernen. Ausgerechnet die Partei, die Vergesellschaftung als Instrument der Daseinsvorsorge mit verankert hat, macht gemeinsame Sache mit der Union und der Immobilienlobby. Der geplante Katalog liest sich wie ein Schutzprogramm für große Immobilienkonzerne: Entschädigung nach Marktwert, sofortige Auszahlung in Geld und Klagen, die Verfahren auf Eis legen. Das schafft keine einzige bezahlbare Wohnung. Das schützt die Profite von Vonovia und Co. auf Kosten der Mieterinnen und Mieter.“
Valent weiter:
„Artikel 15 ist kein historisches Schmuckstück, sondern geltendes Verfassungsrecht. Wer ihn faktisch unbrauchbar macht, greift das soziale Fundament unseres Grundgesetzes an. Linke Rechtspolitik bedeutet, die Schwächeren zu schützen, statt die Starken weiter zu privilegieren. Die SPD entfernt sich damit immer weiter von ihrem sozialdemokratischen Anspruch.“
Valent kündigt an, ein entsprechendes Bundesgesetz mit allen juristischen und parlamentarischen Mitteln zu bekämpfen. Die Vergesellschaftung ist kein Experiment, sondern ein verfassungsrechtlich verankertes Instrument der Daseinsvorsorge. Artikel 15 wird nicht kampflos aufgegeben.