Zur Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg im Fall der Siemens-Energy-Betriebsrätin Isabella Paape erklärt Aaron Valent, Mitglied des Bundestages für Die Linke und Mitglied im Rechtsausschuss:
„Der Fall Isabella Paape zeigt, wie Einschüchterung durch Recht in der Arbeitswelt funktioniert. Wer im Betrieb widerspricht, wer Kolleginnen und Kollegen vertritt, wer sich mächtigen Unternehmensinteressen entgegenstellt, kann mit Kündigung, Hausverbot und Unterlassungsklage überzogen werden. Selbst wenn das am Ende vor Gericht scheitert, ist der Schaden längst angerichtet.“
Das Arbeitsgericht Nürnberg hat die fristlose Kündigung der Siemens-Energy-Betriebsrätin Isabella Paape für unwirksam erklärt. Der Fall ist damit juristisch ein Erfolg für Paape, politisch aber ein Alarmsignal. Rund fünf Monate Ausschluss vom Arbeitsplatz, ein massiv behinderter Wahlkampf zur Betriebsratswahl, ein Hausverbot weit über die Wiederwahl hinaus und eine zusätzliche Unterlassungsklage zeigen, wie rechtliche Verfahren selbst zur Einschüchterung wirken können.
„Genau das ist der Kern strategischer Einschüchterung. Nicht erst das Urteil schadet, sondern das Verfahren selbst. Wer Betriebsrätinnen und Betriebsräte monatelang aus dem Betrieb drängt, sie von Kolleginnen und Kollegen abschneidet und parallel mit weiteren Klagen überzieht, schwächt demokratische Gegenmacht im Betrieb. Das ist kein Kollateralschaden. Das ist die Methode.“
Umso fataler ist aus Sicht Valents, dass der Anti-SLAPP-Gesetzentwurf der Bundesregierung an solchen Fällen vorbeigeht. Die Bundesregierung setzt die europäische Vorgabe minimalistisch um und beschränkt den Schutz im Kern auf grenzüberschreitende Fälle. Rein innerdeutsche Einschüchterungsfälle bleiben außen vor.
„Ein Anti-SLAPP-Gesetz ohne Inlandstatbestand ist politisch halbherzig und praktisch unzureichend. Wer nur grenzüberschreitende Einschüchterung erkennt, aber die Einschüchterung im eigenen Land ignoriert, verweigert Betroffenen wirksamen Schutz. Die Bundesregierung darf sich nicht hinter europarechtlichen Mindestvorgaben verstecken. Sie muss ein Gesetz vorlegen, das den realen Machtverhältnissen standhält.“
Der Fall Paape macht aus Sicht Valents deutlich, dass betriebliche Interessenvertretung ausdrücklich in den Schutzbereich eines Anti-SLAPP-Gesetzes aufgenommen werden muss. Betriebsratsarbeit sei keine private Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber, sondern gelebte Demokratie im Betrieb.
„Die Linke hat mit ihrem Antrag ‚Einschüchterungsklagen stoppen, Demokratie und Pressefreiheit schützen‘ bereits deutlich gemacht, was jetzt nötig ist: ein Anti-SLAPP-Gesetz, das nicht bei grenzüberschreitenden Verfahren stehen bleibt, sondern auch rein innerdeutsche Einschüchterungsfälle erfasst. Genau diesen Inlandstatbestand hat die Bundesregierung aus dem Regierungsentwurf gestrichen. Damit lässt sie einen Großteil der Betroffenen in Deutschland schutzlos zurück.“
Valent fordert deshalb, den Regierungsentwurf im Bundestag grundlegend nachzuschärfen. Es brauche schnelle Schutzmechanismen gegen offensichtlich missbräuchliche Verfahren, damit Betroffene nicht erst nach Monaten oder Jahren Recht bekommen, wenn die Einschüchterung längst gewirkt habe. Zudem brauche es einen stärkeren strafrechtlichen Schutz von Betriebsratsarbeit.
„§ 119 Betriebsverfassungsgesetz darf kein Papiertiger bleiben. Wer Betriebsratsarbeit behindert, muss konsequent verfolgt werden. Die Botschaft an Unternehmen muss klar sein: Wer Betriebsrätinnen und Betriebsräte mit Kündigungen, Hausverboten oder Klagen mundtot machen will, darf damit nicht durchkommen. Demokratie endet nicht am Werkstor. Ein Anti-SLAPP-Gesetz, das die Arbeitswelt ausblendet, schützt die Falschen.“