Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 28. Mai 2026 einem jungen russischen Wehrdienstverweigerer den subsidiären Schutz versagt und damit eine Entscheidung des Verwal-tungsgerichts Berlin aufgehoben. Die Gefahr, gegen den eigenen Willen Wehrdienst leisten zu müssen, reicht dem Gericht nicht aus.

Dazu erklärt Aaron Valent, Bundestagsabgeordneter der Fraktion Die Linke und Berichterstatter für Antidiskriminierung im Rechtsausschuss:

„Dieses Urteil ist politisch und menschlich verheerend. Wer russische Kriegsdienstverweigerer abschiebt, nimmt in Kauf, dass sie in Putins Angriffskrieg gezwungen werden. Der deutsche Rechtsstaat darf sich nicht hinter Gefahrenprognosen verstecken, während Menschen real von Zwangsrekrutierung, Repression und Fronteinsatz bedroht sind.“

In Russland ist Kriegsdienstverweigerung faktisch kaum möglich. Männer im wehrdienstfähigen Alter stehen unter massivem Druck, durch staatliche Repression, strafrechtliche Verfolgung, Ein-schränkungen im Alltag und Druck auf Familienangehörige. Die Trennung zwischen regulärem Wehrdienst und faktischem Zwang zum Kriegseinsatz ist in der Realität oft nur Fassade.

Valent weiter:

„Es ist zynisch, von Betroffenen individuelle Nachweise für eine Gefahr zu verlangen, die gerade durch ein repressives und intransparentes System erzeugt wird. Wer aus Russland flieht, weil er nicht töten und nicht für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg sterben will, braucht Schutz, keine Abschiebebescheide.“

Seit Beginn des Angriffskrieges hatten führende deutsche Politiker angekündigt, russischen Kriegsdienstverweigerern Schutz zu bieten. Dieses Versprechen wurde gebrochen. Von knapp 6.700 Asylanträgen russischer Staatsangehöriger im wehrdienstfähigen Alter bis Oktober 2025 erhielten nur rund 350 Personen einen Schutzstatus.

Valent fordert eine gesetzliche Klarstellung:

„Wer den russischen Angriffskrieg verurteilt, darf niemanden in diesen Krieg zurückschicken. Alles andere ist politische Heuchelei. Die Bundesregierung muss das Asylgesetz und das Aufent-haltsgesetz nachbessern. Kriegsdienstverweigerung, drohende Zwangsrekrutierung und die Ge-fahr einer Beteiligung an völkerrechtswidrigen Kampfhandlungen müssen ausdrücklich als Schutzgründe anerkannt werden.“