Diese Woche kündigte Stefanie Hubig erste Schritte hin zu einer Elementarschadenversicherung an. Damit beschäftigt sich die Bundesregierung erstmalig mit dem drängenden Problem des fehlenden Versicherungsschutzes der Bevölkerung bei Hochwasser und Unwetter. Während Die Linke bereits im April einen Vorschlag für eine solidarische und bezahlbare Versicherung vorlegte (Drucksache 21/5030), muss die Bevölkerung noch bis 2027 auf einen Referentenentwurf aus dem Justizministerium warten.

Dr. Fabian Fahl, klimapolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, erklärt:

„Im Frühjahr steht womöglich die nächste Überschwemmungskatastrophe vor der Tür, da kommt das Gesetz der Ministerin zu spät. Nach jeder Flut sehen wir, wie Menschen ihr Zuhause und ihre Existenzgrundlage verlieren. Der Staat darf nicht erst einspringen, wenn das Wasser bereits alles zerstört hat. Wir brauchen eine solide Absicherung über einen gemeinsamen Fonds, der im Katastrophenfall sofort trägt.“

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig einen Gesetzentwurf für eine bundesweite Pflichtversicherung vorzulegen. Die Beiträge müssen bezahlbar sein und die Versicherung muss im Schadensfall vor existenzbedrohenden Kosten schützen. Bei bestehenden Gebäuden soll die individuelle Bewertung des Schadensrisikos entfallen: Wer bereits in einem gefährdeten Gebiet wohnt, darf nicht durch besonders hohe Beiträge vom Schutz ausgeschlossen werden. Die Kosten der Pflichtversicherung dürfen zudem nicht über die Betriebskosten auf Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden.

„Hubig warnt zu Recht vor dem finanziellen Ruin nach einer Flut. Eine Versicherung, die man abwählen kann, löst dieses Problem aber nicht“, sagt Aaron Valent, Mitglied im Rechtsausschuss für die Fraktion Die Linke. „Wer sich hohe Beiträge nicht leisten kann oder nur ein teures Angebot bekommt, steht nach der nächsten Flut womöglich wieder ohne Schutz da. Unser Vorschlag schützt im Gegensatz dazu alle und begrenzt die Kosten. Dazu gehört auch eine klare gesetzliche Regel: Mieterinnen und Mieter dürfen nicht am Ende die Rechnung bezahlen.“

In ihrem Antrag fordert Die Linke, Unternehmen mit besonders klimaschädlichen Aktivitäten gesetzlich in die Pflicht zu nehmen. Sie sollen den Solidaritätsfond durch geregelte Abgaben aufstocken. Bei außergewöhnlich großen Katastrophen ist eine Rückversicherung des Bundes vorgesehen. Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, will Die Linke Vertriebsprovisionen ausschließen und Verwaltungskosten gesetzlich begrenzen.

„Die Klimakrise verschärft die Gefahr von Starkregen und Überschwemmungen. Deshalb müssen auch besonders klimaschädliche Unternehmen zur Absicherung beitragen“, erklärt Fahl. „Gleichzeitig brauchen wir weniger Emissionen, mehr natürlichen Klimaschutz und bessere Vorsorge beim Bauen. Eine Versicherung ersetzt diese Arbeit nicht.“

Der Antrag sieht außerdem vor, dass die Versicherung nach einer Katastrophe den Abriss zerstörter Gebäude und einen klimagerechten Wiederaufbau bezahlt, einschließlich einer freiwilligen Umsiedlung. Bund und Länder sollen gemeinsame Leitlinien entwickeln, damit in besonders gefährdeten Gebieten nach Großschäden nicht erneut gebaut wird. Für dauerhaft bezahlbares Wohnen fordert Die Linke darüber hinaus einen bundesweiten Mietendeckel und verbindliche regionale Mietspiegel.

„Die Bundesregierung muss endlich eine Versicherung auf den Weg bringen, die alle schützt“, fordert Valent. „Dafür muss sie jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen und nicht erst im nächsten Frühjahr.“