Die Bundesregierung will mit einer Reform der Verwaltungsgerichtsordnung Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beschleunigen und modernisieren. Der Gesetzentwurf wird am Freitag, 25. September 2026, in erster Lesung im Bundestag beraten.

Aaron Valent, Mitglied im Rechtsausschuss der Fraktion Die Linke im Bundestag, erklärt:

„Schnellere Verwaltungsgerichte sind sinnvoll. Aber Beschleunigung darf nicht dadurch erreicht werden, dass Bürgerinnen und Bürger höhere Anforderungen erfüllen und größere finanzielle Risiken tragen müssen. Genau diese Gefahr sehe ich bei diesem Gesetzentwurf. Verfahren an Verwaltungsgerichten sind grundsätzlich bestimmt durch ein ungleiches Machtverhältnis. Der Amtsermittlungsgrundsatz, der dies ausgleichen soll, wird durch das neue Gesetz angegriffen.“

Die Bundesregierung plant die Anforderungen an einen Vortrag der Prozessbeteiligten zu erhöhen. Verspätet vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel sollen leichter unberücksichtigt bleiben können. Das kann insbesondere Menschen treffen, die kein juristisches Fachwissen haben oder ohne anwaltliche Unterstützung gegen staatliche Entscheidungen vorgehen. Damit besteht die Gefahr, dass nicht allein die inhaltliche Berechtigung eines Anliegens entscheidet, sondern zunehmend auch die Fähigkeit, komplizierte Verfahrensanforderungen rechtzeitig zu erfüllen.

Valent weiter:

„Vor Verwaltungsgerichten stehen sich BürgerIn und Staat ohnehin nicht auf Augenhöhe gegenüber. Der Staat verfügt über Behörden, Fachwissen und juristische Expertise. Wer sich gegen eine staatliche Entscheidung wehrt, darf deshalb nicht zusätzlich durch kompliziertere Verfahrensregeln oder finanzielle Hürden benachteiligt werden. Wer Verfahren beschleunigen will, muss Gerichte personell besser ausstatten, Abläufe vereinfachen und eine diskriminierungsfreie Digitalisierung voranbringen. Ein leistungsfähiger Rechtsstaat braucht schnelle Entscheidungen, aber ebenso einen effektiven Zugang zum Recht. Verfahrensbeschleunigung darf nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger gehen.“

Auch zusätzliche finanzielle Anforderungen im Eilrechtsschutz können den Zugang zu den Gerichten erschweren. Gleichzeitig bleiben die vorgesehenen Möglichkeiten zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen gegenüber staatlichen Stellen begrenzt.