Aaron Valent, Mitglied des Bundestages, war zur Prozessbeobachtung in Stammheim vor Ort.
Vor 14 Monaten brachen die fünf Aktivist*innen, die als „Ulm 5“ bekannt sind, bei dem israelischen Rüstungsproduzenten „Elbit Systems“ in Ulm ein und zerstörten dort Ausstattung im Wert
von rund einer Million Euro. Seitdem befinden sich die Aktivist*innen unter widrigen Umständen in Untersuchungshaft: eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten, erschwerter Kontakt zur Verteidigung und lediglich eine Stunde Ausgang und Bewegung am Tag.

Der Bundestagsabgeordnete Aaron Valent, Sprecher für Rechtsstaatlichkeit, kommentiert:

„Der Umgang mit den „Ulm 5“ entspricht nicht den Ansprüchen eines Rechtsstaats. Ich war mit
weiteren MdBs vor Ort, um auf die absurden Umstände dieses Prozesses aufmerksam zu machen.
Schon die Inszenierung der Verhandlung mit den Angeklagten hinter Panzerglas, als wären Sie
Terrorist*innen ist völlig unangebracht. Auch wir als Prozessbeobachter*innen wurden vor Einlass abgetastet und durften nicht einmal Stift und Papier mitnehmen, da das ein angebliches Sicherheitsrisiko darstellen würde.“

 

Den „Ulm 5“ wird neben Sachbeschädigung und Einbruch außerdem die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Trotz der Tatsache, dass die Angeklagten vor Ort auf ihre Festnahme gewartet und keinen Widerstand geleistet haben, werden sie vom Gericht wie Terrorist*innen behandelt, von denen eine Gefahr ausgehen würde.

Valent weiter:

„Wenn in solchem Ausmaß ganz grundsätzliche Prozessrechte verwehrt werden und das Verfahren unnötig in die Länge gezogen wird, bestärkt das in keinstem Fall junge Menschen sich auf
diesen Rechtsstaat zu verlassen, im Gegenteil. Dass das Gericht der Verteidigung nicht erlaubt,
Sachverständige einzuladen, um die Handlungen der Aktivist*innen notwendigerweise zu kontextualisieren und auf das eigentliche Problem, die Kriegsverbrechen der israelischen Regierung
und den Völkermord in Palästina, aufmerksam zu machen, ist ein Skandal!“

Abschließend erklärt Valent:

„Ich fordere ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Standards für die fünf jungen Menschen! Der
Tatbestand war ganz klar Sachbeschädigung und Einbruch. Die völlig an den Haaren herbeigezogenen Anklagepunkte der Bildung einer kriminellen Vereinigung oder gar eines antisemitischen
Motives müssen fallen gelassen werden. Den Ulm 5 steht ein Verfahren zu, kein Schauprozess!“